GastronomieBeim Liefergeschäft wird nur 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig by Hotellerie Gastro NachrichtenMarch 24, 2020 Share0 Facebook Twitter Google+ Pinterest Amazon reddit LinkedIn Myspace Das Delievery- und Take-Away-Geschäft bleibt trotz Restaurantschließungen weiterhin erlaubt. Kleiner Lichtblick: Gastronomen ergibt sich dabei ein kleiner steuerlicher Vorteil.