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Es ist fünf vor Zwölf: Let’s dance!

Es ist fünf vor Zwölf für die deutsche Gastronomie. Der Leaders Club ruft deshalb gemeinsam mit der Kampagne „Dein dritter Ort“ die Branche auf, am Montag, 1. März, um 11.55 Uhr erneut auf ihre Not aufmerksam zu machen: Überall in Deutschland sollen dann Gastronomen, Hoteliers und ihre Mitarbeiter an öffentlichen Orten oder in ihren Betrieben gemeinsam die berühmte Choreografie auf den Welthit „Jerusalema“ tanzen. „Damit wollen wir die Hoffnung und das Team-Gefühl stärken“, erklärt Leaders Club-Präsident Michael Kuriat. „Je mehr Unternehmen sich beteiligen, desto größer das Signal des positiven Spirits, das wir mit dieser Aktion senden möchten.“

Der Gute-Laune-Song „Jerusalema“ des südafrikanischen DJs Master KG feiert das Leben, die Gemeinschaft und den Zusammenhalt und wurde nicht zufällig zum Welthit in der Pandemie. In Deutschland soll am 1. März nun erstmals eine gesamte Branche tanzen und so auf die immer bedrohlichere Situation durch die fehlende Öffnungsperspektive aufmerksam machen.

„Auch wenn uns nach wie vor keinerlei Plan oder Datum für den Restart der Gastronomie vorliegen und uns eigentlich nicht zum Tanzen zumute ist, möchten wir der Branche ein gewisses ‚Jetzt-geht-es-wieder-los-Gefühl’ vermitteln“, sagt Michael Kuriat. „Das gemeinsame Einstudieren der Choreographie und der Auftritt können das Wir-Gefühl im Team stärken. Damit möchten wir vor allem den vielfach verzweifelten Mitarbeitern in der Gastronomie Mut machen und sie für den Neuanfang nach Corona motivieren.“

Die Organisation liegt jeweils in den Händen der Gastgeber vor Ort. „Es ist schon, wenn daraus langfristig tragfähige Netzwerke für die Zukunft entstehen!“, wünscht sich Kuriat und erinnert daran, dass während der Durchführung die Einhaltung der Hygiene-Regeln höchste Priorität hat. Bei allem erhofften Spaß für die Teilnehmer beinhaltet die Aktion auch eine deutliche Botschaft an die Politik: „Unsere Forderung kurz vor der kommenden Bund- Länderkonferenz am 3. März 2021 ist unmissverständlich“, betont Kuriat. „Das Gastgewerbe braucht jetzt eine klare Perspektive, wie es weitergeht!“

Interessierte Gastronomen können sich auf der Website www.gastro-perspektive.de über den genauen Ablauf und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Teilnahme informieren. „Wenn die Challenge im öffentlichen Raum stattfindet, muss sie als Kundgebung und auch bei der GEMA angemeldet werden. Wird die Musik in Videos verwendet und verbreitet, muss zwingend eine Lizenz für die Nutzung des Songs vorliegen“, erklärt Kuriat. Erst kürzlich hatte Warner Music als Rechteinhaber mehrere Challenge-Teilnehmer nachträglich abgemahnt.

www.leadersclub.de


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