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April 27, 2024
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Gastro

Gerichtliche Schritte

Thomas Hirschberger geht mit seinem Steakhaus Little London gegen die bayerische Corona-Sperrstunde, die am Mittwoch in Kraft tritt, gerichtlich vor.

Wie Tomas Hirschberger gegenüber unserer Redaktion äußert, hat er kein Verständnis für die Sperrstunde ab 22 Uhr. „Die Maßnahme steht in keiner Verhältnismäßigkeit. Die Gastronomie war und ist kein Infektionstreiber. Ich wüsste auch nicht, warum wir die Sicherheit der Gäste bis 22 Uhr gewährleisten können, danach aber nicht mehr. Mich stört dieser Automatismus, der als erstes die Gastronomie in den Fokus nimmt, diese einschränkt bzw. ganz schließt. Für mich ist das Willkür.“ Hirschberger ärgert sich außerdem über Ankündigung, die Gastronomie-Betriebe in Bayern stärker kontrollieren zu wollen: „Hier wird einer ganzen Branche unterstellt, dass wir nicht richtig oder gar nicht kontrollieren. Wir werden regelrecht kriminalisiert.“

Hirschberger wird für sein Unternehmen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht München einreichen. Es wäre wünschenswert, wenn sich möglichst viele Wirte anschließen würden, denn im Falle, dass das Gericht dem Antrag statt gibt, würde dieser voraussichtlich nur für das Little London gelten.

Der DHOGA Bayern hat heute für seine Mitglieder nochmals eine Übersicht zu den geplanten Maßnahmen zusammengestellt:

  • „De-facto-Lockdown“ für Ungeimpfte: Es dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder unter 12 Jahren sowie Geimpfte werden dabei nicht mit eingerechnet.
  • 2G und 2G Plus wird massiv verschärft und ausgeweitet: auch bei körpernahen Dienstleistungen, Hochschulen, Volkshochschulen, Fahrschulen, …
  • In der Gastronomie bleibt es vorerst bei 2G, jedoch gilt eine Sperrstunde ab 22:00 Uhr
  • 2G Plus, also die Pflicht auch für Geimpfte und Genesene einen Schnelltest vorlegen zu müssen, wird ausgeweitet. Konkret sind alle kulturellen Veranstaltungen betroffen, genauso wie sportliche Veranstaltungen. Es gilt dort eine Obergrenze von 25% mit Abstand und Maske. Das heißt, nur noch ein Viertel der Besucher dürfen hinein. Das gilt auch für alle Freizeiteinrichtungen und Messen.
  • Clubs, Bars und die gesamte Nachtgastronomie werden geschlossen
  • Die Kontrollen werden massiv verschärft und ausgeweitet
  • Alle Jahres- und Weihnachtsmärkte werden abgesagt
  • Die finanzielle Unterstützung soll verändert und verbessert werden

Bei Inzidenz ab 1.000 – Notbremse setzt ein:
In Landkreisen mit besonders hohen Inzidenzen gehen die Maßnahmen weiter. Überall wo 2G und 2G Plus gilt, muss geschlossen werden (auch Gastronomie, Beherbergung).

Die neuen Regelungen sollen vorerst befristet bis 15. Dezember gelten, das verlangt das neue Infektionsschutzgesetz, dass der Bundestag verabschiedet hat. Geplant ist jedoch, dass am 9. Dezember im Rahmen der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz nochmals über den Termin diskutiert wird. Nach Einschätzung der bayerischen Staatsregierung werde es voraussichtlich nochmals eine Korrektur geben.

Alle Regelungen finden Sie übersichtlich zusammengestellt als pdf zum Download.

Der Beitrag Gerichtliche Schritte erschien zuerst auf Gastronomie-Report.

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