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Gastro

Offener Brief an das deutsche Gastgewerbe

Zum Thema Mitarbeitermangel haben sich Philipp & Christine von Stumm vom Seminar- und Eventzentrum Gut Thansen in der Lüneburger Heide in einem Offenen Brief an alle Kollegen gewandt. Ihre Kernidee lautet: „Außergewöhnliche Gehälter für außergewöhnliche Zeiten!“ Wir bewerten diese Initiative als mutigen Schritt und stellen diesen Offenen Brief zur Diskussion. Hier der Wortlaut:

Liebe Kollegen,
momentan lesen wir in vielen allgemeinen und Fachzeitungen, dass wir alle keine Mitarbeiter*innen bzw. keine qualifizierten Mitarbeiter*innen mehr finden und dass die Branche nun „etwas tun sollte“, „etwas tun müsste“, „sich etwas bewegen muss“, „sich die Dinge ändern müssen“ usw. Wir lesen, dass alle wissen, worum es geht, aber wenige nur konkrete bis gar keine Lösungen anbieten

Unsere Meinung: Wenn wir NICHTS tun, dann werden wir alle in der Branche für den Grundbedarf auch bald keine Mitarbeiter mehr finden. Die jungen Generationen ticken anders. Deshalbhaben wir uns etwas ausgedacht, um zumindest den größten „Knackpunkt“, die niedrige Lohnstruktur in unserer Branche, ab sofort zu verändern.

Dafür geben wir Ihnen/ Euch Kollegen ohne Änderungen oder Abstriche das heutige Schreiben an unsere Mitarbeiter 1:1 zur Kenntnis. Wir werden diesen Weg hier im Seminar- und Eventzentrum Gut Thansen ab 1. Oktober 2021 konsequent umsetzen und würden uns wünschen, wenn alle Kollegen in ganz Deutschland diesen Weg mitgehen würden:

„Außergewöhnliche Gehälter für Außergewöhnliche Zeiten“ – die der Gast bezahlt, denn das ist ansonsten üblich!

Und wir wünschen Ihnen und uns, dass wir gemeinsam die Leistungen unserer Branche aufwerten, unsere Leistungen selbst mehr würdigen – und entsprechend selbstbewusst verkaufen. Alle werden profitieren: Unsere Mitarbeiter von höheren Gehältern, der Gast von einer gleichbleibenden und hohen Qualität unserer Dienstleistungen in der Zukunft!!“

Mit herzlichen Grüßen
Philipp & Christine von Stumm
Geschäftsführung
www.gut-thansen.de

Hier das Schreiben an die Mitarbeiter

Mehr Verdienst – und mehr…

Liebe Mitarbeiter,
es sind „interessante Zeiten“ – vor 15 Jahren bekamen wir auf eine Stellenanzeige (egal welche) innerhalb von einer Woche ca. 8 – 20 Bewerbungen. Heutzutage bekommen wir auf eine Stellenanzeige (egal welche) im Mittel ca. ein bis drei Bewerbungen innerhalb von fünf Monaten! Nun, wir wissen alle woran das liegt, unsere Branche ist nicht „gut gelitten“ und die Fakten unserer Branche sind unverrückbar:

  • schlechte Bezahlung (branchenübergreifend mit als Schlusslicht)
  • sich stetig ändernde Dienste (Dienstende nachts selten kontrollierbar)
  • Dienstpläne oft viel zu spät und letztlich selten stimmig
  • Feiertagsarbeit (inkl. Ostern, Pfingsten, Weihnachten, Silvester)
  • oft Wochenendarbeit
  • oft Nachtarbeit
  • Trinkgelder dauerhaft schwankend und nicht berechenbar
  • Handys innerhalb der Arbeitszeit gar nicht nutzen dürfen
  • mit die höchste Abbrecherquote von Azubis in Hotel/ Service/ Küche

Das ist so und die meisten „Parameter“ lassen sich nicht ändern, denn unsere Gäste/Kunden wollen auch abends Spaß haben, sprechen, lachen, essen und trinken. Und so geht es an den Wochenenden und auch an den Feiertagen immer weiter. Wie geschrieben – das Verhalten können wir nicht ändern, aber etwas anderes. Vielleicht habt Ihr bereits unseren letzten Newsletter gelesen und ich wiederhole das hier noch einmal:
Habt Ihr schon einmal einen Klempner oder Elektriker am Abend um 22.00 Uhr angerufen, weil bei Euch eine Wasserleitung geplatzt oder die Toilette verstopft war oder alle Sicherungen nicht mehr funktionierten? Sicherlich ist das jedem Haushalt hier und da schon einmal passiert – und dann gerade abends oder am Sonntag – ärgerlich ☹

Und was tun wir dann? Wir zahlen die An- und Abfahrt, wir zahlen einen hohen Noteinsatzaufschlag und meist noch einen Wochenendaufschlag – und natürlich den üblichen Stundenlohn. Ganz selbstverständlich akzeptieren wir als Kunden diese Vorgehensweise. Und was machen der Klempner und der Elektriker dann? Die meisten geben dem/derjenigen ihrer Mitarbeiter/innen, der/die gerade Notdienst hatte auch für diesen Einsatz einen deutlich höheren Stundelohn oder behalten das Geld selbst, denn Elektriker und Klempner arbeiten grundsätzlich nur von Montag bis Donnerstag (je 08.00 bis 17.00 Uhr) und am Freitag von 8 Uhr bis ca. 15.00 Uhr.

Arbeiten an Wochenenden, an Feiertagen und auch an einem normalen Mittwochabend (ab 17.00 h!!) – außerhalb der Regelarbeitszeit – werden für den Kunden wesentlich teurer abgerechnet (Aufschläge bis zu 200%) – dieses Abrechnungsmodell läuft in unserer Gesellschaft seit Jahrzehnten und wird voll akzeptiert.

Und was tun wir Hoteliers und Gastronomen seit Jahrhunderten?

Wir arbeiten sieben Tage in der Woche durch und unsere Mitarbeiter bekommen überwiegend denselben Stundensatz ausbezahlt – und unsere Gäste zahlen immer den gleichen Preis für z. B. ein Schnitzel – egal, ob dieses um 13.00 Uhr oder um 21.00 Uhr verkonsumiert wird. Auch das Bier kostet um 13.00 Uhr genau so viel wie spätabends um 23.00 Uhr. Da hat unsere Branche wirklich die Zeit verpennt, sogar die Tankstellen sind täglich schlauer als wir – oder warum ist der Treibstoff zu den Zeiten nach Arbeitsende (zw. 16.30 Uhr und 19.30 Uhr) teurer als morgens um 4.00 Uhr?? Der Preis richtet sich hier nach der Nachfragesituation.

Das Verhalten der Gäste können wir nicht ändern, aber das Gehaltsgefüge für unsere Mitarbeiter, die nachts, und an den Wochenenden und an den Feiertagen arbeiten (müssen), damit andere feiern können – das können wir ändern und das werden wir ab dem 01.10.2021 auch tun. Es ist somit ein „Schmerzensgeld“ für Euch – für unsere Branche, für ungewöhnliche Zeiten und einen außerordentlichen Einsatz und wir werden das zukünftig so nennen:

„Außergewöhnliche Gehälter für Außergewöhnliche Zeiten“

Somit werden sich auch die Preise für unsere Kunden und Gäste in der Gastronomie und im Hotel diesen außergewöhnlichen Zeiten anpassen.
Konzept: Preise Gastronomie neu:

  • Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr haben wir zu den normal kalkulierten Preisen auf (inkl. CheckIn)
  • Montag bis Freitag von 18.01 Uhr bis 24.00 Uhr kostet es ca. 10% mehr = Lohnaufschlag für die Mitarbeiter (inkl. CheckIn)
  • Montag bis Freitag von 00.01 Uhr bis 06.00 Uhr kostet es noch einmal 10% mehr = Lohnaufschlag für die Mitarbeiter
  • Samstag/Sonntag ganztägig ca.15 -20% teurer = Lohnaufschlag für die Mitarbeiter – inkl. Feiern/Tagungen jeglicher Art – hier erhöhen sich auch die Zimmerpreise
  • Feiertage ganztägig 20% teurer = Lohnaufschlag für die Mitarbeiter – inkl. Feiern/Tagungen jeglicher Art – hier erhöhen sich auch die Zimmerpreise

Das lässt sich sehr leicht durch verschiedene Preis-Kategorien steuern (gibt es auch schon): Tageskarte (normale Preise) und Abendkarte (erhöhte Preise).

Im Detail sieht das neue Gut Thansen-Gehalts-Konzept wie folgt aus, es besteht aus fünf Teilen:

  • Gehaltszuschläge für außergewöhnliche Zeiten
  • Zugehörigkeitsprämien ab dem 1. vollen Jahr
  • Azubi – Jahresgehälter hoch + Prämiensystem wie bisher
  • mehr Urlaubstage (Gesetz sagt bei 5 Tageswoche = 20 Tage Urlaub)
  • höhere Mitarbeitervermittlungsprämien

Zuschläge definieren sich als komplette Aufzahlung auf den jeweiligen Stundensatz eines jeden Mitarbeiters; natürlich über das reguläre Lohnkonto abgerechnet.

Normalgeschäft
Nachtzuschläge ab 24.00 h

  • = EUR12,00 pro Stunde (Mo bis Fr auf Sa inkl.) im Normalgeschäft (ca. 90% – 120% Zuschlag je nach Einkommensstufe/einschl. einer halben Stunde nach Weggang des letzten Kunden*)
  • = EUR 16,00 pro Stunde (Sa auf So) im Normalgeschäft (ca. 80% – 130% Zuschlag je nach Einkommensstufe/einschl. einer halben Stunde nach Weggang des letzten Kunden*)
  • = EUR 6,00 pro Stunde (Mo bis Fr auf Sa inkl.) für Azubis** im Normalgeschäft*
  • = EUR 8,00 pro Stunde (Sa auf So) für Azubis im Normalgeschäft*
    (ca. 120% – 140% Zuschlag je nach Lehrjahr/einschl. einer halben Stunde nach Weggang des letzten Gastes)

bei Hochzeiten/Geburtstage
Nachtzuschläge ab 24.00 h (nur Sa auf So)

  • = EUR 16,00 pro Stunde für jeden Festangestellten bei Hochzeiten/Geb. (ca. 90% – 120% Zuschlag je nach Einkommen/einschl. einer Stunde nach Weggang des letzten Gastes)
  • = EUR 12,00 pro Stunde für jede Aushilfe bei Hochzeiten/ Geb. (ca. 90% – 130% Zuschlag je nach Einkommensstufe/ einschl. einer Stunde nach Weggang des letzten Gastes)
  • = EUR 8,00 pro Stunde für Azubis** bei Hochzeiten/ Geb. (ca. 120% – 140% Zuschlag je nach Lehrjahr/einschl. einer Stunde nach Weggang des letzten Gastes)

Wochenende (Sa und So)
Stundenzuschläge ganztägig bis 23.59 Uhr

  • = EUR 2,00 pro Stunde für alle Mitarbeiter/ Aushilfen/ Azubis**

für Feiertage
Stundenzuschläge ganztägig bis 21.59 Uhr

  • = EUR 4,00 pro Stunde Zuschlag für alle Mitarbeiter/Aushilfen/Azubis** (ca. 25 % – 40 % Zuschlag je nach Einkommensstufe)

ab 22.00 h

  • = EUR 12,00 pro Stunde Zuschlag für feste Mitarbeiter (ca. 100 % – 120% Zuschlag je nach Einkommensstufe/einschl. einer halben Stunde nach Weggang des letzten Gastes)
  • = EUR 6,00 für Aushilfen und Azubis** (ca. 75% – 120% – je nach Stundensatz), ** gilt für alle Azubis ohne Ausbildungsverkürzung

Mit Nachtzuschlägen, Zugehörigkeitsprämien und nach Zugehörigkeit und Leistung steigendem Grundgehalt können somit ab Commis de Rang bis Chef de Rang und Trinkgeldern bereits bis zu EUR 3.000,00 per Monat und mehr bei uns verdient werden – immer je nach Einsatzbereitschaft.

Zudem haben alle Mitarbeiter auf Gut Thansen zu den wichtigsten Feiertagen (zu 90% sicher) frei:

  • Ostern
  • Pfingsten (ggf. eine Hochzeit/Geb. –  von Jahr zu Jahr abwechselnde Dienste)
  • Weihnachten
  • Silvester-Dienste =  jährlich abwechselnd innerhalb der Abteilungen

Von allem ausgenommen ist der Freitagabend bis Sonntagabend des jährlichen 3. Advent (Weihnachtsmarkt-Wochenende) = keinerlei Zuschläge …

Der Sinn dieser Vorgehensweise ist, dass nicht pauschaliert und nicht nachvollziehbar „etwas mehr Gehalt“ gezahlt wird, sondern dass Ihr Mitarbeiter jederzeit exakt wisst, was jede/r nachts oder am Wochenende dazu verdient hat. Diese „Zusatzverdienste“ werden wir zudem wöchentlich im Personalraum veröffentlichen, um allen Mitarbeitern zu zeigen, dass sich Nacht- und Wochenendarbeit bei uns lohnt!

Zugehörigkeitsprämien

  • für jeden festen Vollzeit-Mitarbeiter (mind. 40 Std.) ab Einstellung (für neue Einstellungen ab Okt. 2021)
  • für jeden Teilzeit-Mitarbeiter anteilig gemäß Stundenanzahl
  • Azubis sind hiervon ausgenommen, weil sie ein eigenes Prämiensystem und einen befristeten Vertrag haben

Nach 1 Jahr = EUR 1.000,00
Nach 2 Jahren = EUR 2.000,00
Nach 3 Jahren = EUR 3.000,00

Nach 5 Jahren Ehrung + Sonderprämie EUR 500,00 usw.
Nach 10 Jahren Ehrung + Sonderprämie EUR 1.000,00 usw.

Um die jeweils zuletzt gezahlte Prämie in vollem Umfang behalten zu können, muss der/die Mitarbeiter/in dann noch mind. ein halbes Jahr im Unternehmen bleiben. Kündigt der/die Mitarbeiter/in innerhalb eines halben Jahres nach der letzten Zahlung, so muss die Hälfte der Prämie wieder zurückgezahlt werden (Aufrechnung gegen das Lohnkonto).

Azubigehälter hoch – ab 01.10.2021 – für alle Azubis auf Vertragsdauer drei Jahre
Bei nicht zugestimmten Verkürzungsanträgen verfallen sämtliche Prämienansprüche der gesamten Ausbildungszeit.

Ab 01.10.2021 setzen wir wie folgt fest (alle Ausbildungsberufe gleich):

  • 1. Lehrjahr zu Beginn Tarif = nach Probezeit = EUR 800,00
  • 2. Lehrjahr = EUR 900,00
  • 3. Lehrjahr = EUR 1.000,00

Alle Jahre nach Beendigung der Probezeit laufen sodann auch mit dem Prämiensystem und den Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschlägen.

Bestehen bleibt das seit Jahren bewährte und leistungsorientierte Prämiensystem für alle Auszubildenden, die die volle vereinbarte Ausbildungszeit von drei Jahren absolvieren. Bei guten Leistungen und aktivem Einsatz können über dieses System noch einmal bis zu EUR 1.500,00 p.a. und mehr hinzuverdient werden.

Mehr Urlaubstage (für alle Voll- und Teilzeitmitarbeiter (Letztere anteilig)) – und Azubis!

  • Ab Beginn 27 Tage p.a. (bisher 25 Tage)
  • Ab 3 Jahren Zugehörigkeit + einen Tag (28 T. p.a.)
  • Ab 5 Jahren Zugehörigkeit + einen weiteren Tag (29 T. p.a.)
  • Ab 7 Jahren Zugehörigkeit + einen weiteren Tag (30 T. p.a.) = final

Alle Mitarbeiter, die bisher noch auf 25 Tage Urlaub p.a. laufen, werden ab 01.01.2022 auf 27 Tage hochgesetzt.

Höhere Mitarbeitervermittlungsprämien (auf Anregung von Reza)
vermittelter Mitarbeiter muss mind. 1 Jahr bleiben

Mitarbeiter-Vermittlung gesamt EUR 500,00 – über Lohnkonto

  • Nach 2 Monaten Zugehörigkeit*: Auszahlung von EUR 100,00
  • Nach 4 Monaten Zugehörigkeit: Auszahlung von EUR 200,00
  • Nach 6 Monaten Zugehörigkeit: Auszahlung von EUR 100,00

Scheidet der vermittelte Mitarbeiter* doch vor dem Ablauf von 12 Monaten aus, so müssen EUR 300,00 wieder an das Unternehmen zurückerstattet werden. Bei vorzeitigen Ausscheiden des Mitarbeiters, der die Vermittlung veranlasst hat, werden EUR 300,00 als „Pfand“ vom letzten Gehalt zurückbehalten – und sodann nachgezahlt, sollte der vermittelte Mitarbeiter länger als ein Jahr im Unternehmen verbleiben

Aushilfen-Vermittlung EUR 200,00 – über Lohnkonto

  • Nach 2 Monaten Tätigkeit*: Auszahlung von   EUR   100,00
  • Nach 5 Monaten Tätigkeit: Auszahlung von   EUR   100,00

Wir hoffen, dass wir mit diesen Neuerungen Eure wertvolle Arbeit, vor allem dann in den Nachtstunden und in den „außergewöhnlichen“ Zeiten an den Feiertagen und Wochenenden, zumindest finanziell mehr würdigen können. Und auch dieses Jahr wird es wieder ein Weihnachtsgeld geben, um diesen Modus, trotz „Corona“, nicht abreißen zu lassen. 😊

Auch ansonsten werden wir weiterhin daran arbeiten, dass aufgrund einer Optimierung von technischen Geräten und einer (noch) besseren Kommunikation und Organisation und weniger Veranstaltungen an den Wochenenden (in 2023 nur noch gesamt sechs große Hochzeiten im Jahr – außer das Team möchte mehr) Eure Arbeit einfacher wird – und Ihr mehr Wochenenden frei haben werdet.

Wie schon im letzten Jahr werden wir den meisten von Euch, die von der Kurzarbeit der letzten 17 Monate besonders betroffen waren, noch steuerfreie „Corona-Zuschläge“ zukommen zu lassen – das erwartet Euch dann im Oktober.

Wir wünschen Euch und uns, dass sich dieses Konzept auf Dauer im ganzen deutschen Markt durchsetzen wird – und die Gastronomie- und Hotelbranche mit dieser neuen Gehaltsstruktur zu anderen Branchen aufschließen wird.

Für Fragen stehe ich Euch gern zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen

Philipp von Stumm
für die Geschäftsführung

Der Beitrag Offener Brief an das deutsche Gastgewerbe erschien zuerst auf Gastronomie-Report.

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